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Die Würde des Menschen hängt nicht von seinem körperlichen Zustand ab. Die befruchtete Eizelle ist ein menschlicher Körper in seinem frühesten Entwicklungsstadium. Dieser Körper unterscheidet sich in seiner Größe, Form und Funktionen von dem eines erwachsenen Menschen, aber die Änderungen der Größe, der Form und der Funktionen erschaffen keine Person. Wenn man also dem Embryo das Personsein absprechen könnte, dann müsste man es ebenso dem Erwachsenen absprechen. Und umgekehrt: Wenn man einem Erwachsenen die Menschenwürde zugesteht, dann muss man sie auch einem Embryo zugestehen.

Auf gleiche Weise hängt die Menschenwürde nicht von der geistigen Verfassung ab. Auch ein schlafender Mensch ist eine Person, obwohl er keine bewussten Eindrücke wahrnimmt und sich nicht bewust äußert. Wie lange der Schlaf dauert, ist dabei ohne Bedeutung. Ein Embryo ist so wie ein Mensch, der schläft und der aber noch nie zuvor wach gewesen ist. Sein bewußtloser Geisteszustand unterscheidet sich prinzipiell nicht von dem eines schlafenden Erwachsenen, der in diesem Moment ohne Bewußtsein ist. Wenn dieser Zustand dem Erwachsenen nicht die Menschenwürde nehmen kann, dann kann er sie auch dem Embryo nicht nehmen.

Wenn man jemanden umbringt, weil er ein Embryo ist, dann ist es das selbe, wie wenn man jemanden umbringt, weil er krank, behindert, alt, geistig verwirrt oder Angehöriger einer anderen Rasse ist. Denn die Tötung des Embryos bedeutet, dass man die Würde des Menschen von seiner körperlichen und geistigen Verfassung abhängig macht.